Haftungsverzicht


1. Die Nutzung der Leihkarts und Teilnahme am Kartbetrieb erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Fahrers. Dieser trägt    die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das von ihm gesteuerte Fahrzeug und die durch ihn verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Es wird darauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen andere Fahrer aufgrund des motosportlichen Charakters des Kartbetriebs reduziert sein können. Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber der Kartbahn sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Betreibers bzw. des Personals beruhen.


2. Den Hinweisen und Anweisungen des Streckenpersonals, der Rennleitung und allen anderen Mitarbeitern der Burgpark Ring Kart GmbH ist zwingend Folge zu leisten.


3. Teilnehmer am normalen Fahrbetrieb und von Rennveranstaltungen müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Kein Teilnehmer darf den anderen bewusst oder fahrlässig behindern oder gefährden.


4. Die Licht- und Flaggensignale sind zu beachten. Unsportliches oder fahrlässiges (gefährdendes) Fahrverhalten sind verboten. Verboten sind u.a.: Gefährliche Überholmanöver, bewusste oder fahrlässige Behinderung des Fahrbetriebes, Einfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit in die Boxengasse.


5. Kartfahren im alkoholisierten (mehr als 0,00 Promille) oder berauschten Zustand ist strengstens untersagt. Untersagt ist auch die Teilnahme am Fahrbetrieb bei Bestehen von körperlichen Einschränkungen (z.B. Kurzsichtigkeit, die nicht durch eine geeignete Sehhilfe ausgeglichen wird). Es ist für den Fahrbetrieb festanliegende Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Keine Tücher, Schals, loser Schmuck, Bänder, keine offenen Jacken. Lange Haare müssen hochgebunden werden.


6. Bereits bei einer Missachtung der Regeln 2,3,4 und 5 ist das Streckenpersonal oder die Rennleitung verpflichtet und befugt, jeden Fahrer zu disqualifizieren und ohne Fahrgeldrückerstattung des Rennbereichs zu verweisen. Gleichzeitig kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

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